Randersacker Teil 2

Niedergang
Der Kaiser war Schutzherr aller Zisterzienserklöster; die Schutzherrenaufgabe delegierte er an Adelige der Region; im Falle Heilsbronns waren das zunächst die Grafen von Abenberg, dann die Reichsbutigler in Nürnberg, die Grafen von Öttingen und schließlich die Burggrafen von Nürnberg, also die späteren Markgrafen von Brandenburg - Ansbach und Brandenburg- Kulmbach.
Abgesehen von der Tatsache, dass die Markgrafen ab dem 15. Jahrhundert ihre Rolle immer mehr zur Ausbeutung des Klosters missbrauchten, kam für Randersacker erschwerend  hinzu, dass ab 1529 das Markgraftum Ansbach lutherisch geworden war.
Außer dem Propst Melchior Frey, der von 1507 bis 1510 Verwalter des Mönchshofs war, zeichneten sich alle anderen Pröpste durch große Gewissenhaftigkeit aus. Dies änderte sich nun, denn aus Personalmangel waren für dieses Amt keine Mönche mehr verfügbar, nachdem Abt Schopper diese aus dem Mönchshof zurückgerufen hatte und weltliche Vögte die Verwaltung übernahmen. Der Mönchshof in Randersacker lag als lutherische Enklave mitten im katholischen Gebiet, der Mönchshof hatte einen katholischen Herrn, den Abt, zugleich auch einen lutherischen, den Markgrafen. So übermittelte der Abt seinem Vogt beim Ausbruch des Schmalkaldischen Krieges 1546  die Order:
„Kommt ein katholischer, kaiserlicher Heerhaufen…, so gehe zum Obersten und sage ihm: ’Dieser Hof und Wein gehört dem Kloster Heilsbronn und sind dem Markgrafen Albrecht von Kulmbach (der sich nicht deutlich zur Reformation bekennt) unterstellt und zugehörig, der in kaiserlichen Diensten steht.’ Tue dem Oberst eine Verehrung und bitte um Schutz. Kommen aber landgräfische, grafhessische, protestantische Truppen, so sage: ’Das Kloster Heilsbronn steht dem jungen Markgrafen Georg Friedrich von Heilsbronn zu, welcher unter Vormundschaft des (protestantischen) Landgrafen von Hessen steht.’“
1525 weigerten sich Zinspflichtige in Sommerhausen, ihre Abgaben  an das Kloster abzuliefern; darauf wandte sich der Abt an den Schultheißen mit der Bitte, dem Schulmeister bei der Erhebung der Rückstände an Zinswein behilflich zu sein. Der Gutsherr, Götz von Limpurg, hatte zuvor seinen Untertanen empfohlen, „den Mönchen und Pfaffen nichts abzugeben“. Bei diesem Hin und Her verlor der Mönchshof immer mehr an Bedeutung und das Kloster besaß nur noch etwa 180 Morgen.
Als der Schmalkaldische Krieg verhängnisvoll für die Protestanten ausgegangen war, verlangte der Bischof Abgaben vom Mönchhof, die seit 1282 durch ein Privileg des damaligen Bischofs erlassen waren. Es begann nun ein fortwährendes Gerangel, so ließ der Bischof Weinfuhren auf dem Weg von Randersacker nach Heilsbronn beschlagnahmen. Fast 30 Jahre zog sich das ungute Spiel hin, bis 1578 mit dem Tod des letzten Abts Melchior Wunder das Kloster zu bestehen aufhörte. Zunächst fiel der Hof dem Markgrafen Georg Friedrich von Ansbach und Kulmbach zu, nach dessen Tod und der Landesteilung dem Markgrafen Friedrich, der nun nicht mehr in Kulmbach, sondern in Bayreuth residierte.
Der Mönchhof war nun eine protestantische Insel im katholischen  Randersacker. Den Berichten nach soll das Verhältnis beider Konfessionsgruppen recht gut gewesen sein. In der Zeit des Dreißigjährigen Krieges nahm der protestantische Vogt des Hofes während des Anmarsches der Schweden die schutzsuchenden katholischen Mitbürger freundlich auf; allerdings erwiesen sich die Schweden dann als Räuber und Zerstörer auch im Mönchshof. Der Vogt Lembach, wie sein Vorgänger Grötsch ein sehr gewissenhafter Verwalter, klagte 1645 dem Markgrafen von Bayreuth: “Unversehens sind schwedische Truppen erschienen und üben Gewalttaten an allen ohne Unterschied des Standes, der Religion und der Würden. Auf meinem Hof haben mich 30 Reiter überfallen und drei schöne Kühe, vier Schweine, fünfzig Malter Korn und Weizen geraubt, Schrein- und Bettwerk zerschlagen und ausgeschüttet, meinen Weinbergsarbeitern alles ruiniert und genommen, dass sie mit Weib und Kindern keinen Bissen Brot mehr haben.“
Nach dem Krieg wurde der Mönchshof wieder aufgebaut; ihm gegenüber hielt das Würzburger Domstift trotz des Übertritts zum Luthertum noch gewisse alte Rechte aufrecht. Obwohl protestantisch, ließ der Vogt dreimal im Jahr  - an Himmelfahrt, an Pfingsten und an Fronleichnam- im Mönchshof einen Altar aufbauen, an dem die Dorfleute bei ihrer Prozession Station machten.
1628 ordnete Papst Gregor XIII. eine Kalenderreform an; fortan galten nun in Randersacker bis 1700 – erst jetzt schlossen sich die protestantischen Länder der Reform an - zwei Kalender mit einer Differenz von 10 Tagen. Dies führte in Randersacker aber nicht zu Spannungen zwischen den katholischen und protestantischen Bewohnern; man feierte Weihnachten, Ostern, Pfingsten, Fastnacht und andere Feste zweimal, zuerst diesseits des Baches und 10 Tage später jenseits des Baches.
Nachdem Markgraf Alexander von Ansbach und Bayreuth 1791 seine beiden Fürstentümer an die preußischen Verwandten verkauft hatte, fristete der Mönchshof noch einig Jahre als preußische Enklave sein Dasein, dann kam bald die Napoleonische Neuordnung und 1812 schließlich wurde der Mönchhof versteigert. Einen großen Teil des Besitzes erwarb der Bärenwirt Johann Georg Adam Englerth.
Was dem Heilsbronner Kloster im Großen widerfahren ist, das widerfuhr seinem Mönchshof im Kleinen: ein steiler Aufstieg und ein tiefer Fall – sic transit gloria mundi.

Begriffe:
Gült: Der Nutzungseigentümer, z. B. der Stifter seines ehemaligen Besitzes, entrichtet eine Pachtzahlung (Gült, abgeleitet von entgelten) an den Lehensherrn.
Bede: kommt von erbeten und meint die Grundsteuern an den Lehensherrn.
Ein abhängiger Winzer musste jährlich ein Drittel mehr produzieren oder bezahlen, um den obrigkeitlichen Abgabenzwang, den Traubentribut, entrichten zu können.


Autor:
Heinz Schmutterer, Heilsbronn, 1. Vorsitzender des Heimatvereins Heilsbronn

Literatur:
Herbert Haas: Mittelalterlicher Weinbau in der „villa Randersacker“ und dem südlichen Maindreieck, Königshausen und Neumann, 2005.
Bruno Rottenbach: Chronik Markt Randersacker, herausg. vom Markt  Randersacker,1988.

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