Randersacker Teil 2
Niedergang
Der Kaiser war Schutzherr aller
Zisterzienserklöster; die Schutzherrenaufgabe delegierte er an Adelige
der Region; im Falle Heilsbronns waren das zunächst die Grafen von
Abenberg, dann die Reichsbutigler in Nürnberg, die Grafen von Öttingen
und schließlich die Burggrafen von Nürnberg, also die späteren
Markgrafen von Brandenburg - Ansbach und Brandenburg- Kulmbach.
Abgesehen
von der Tatsache, dass die Markgrafen ab dem 15. Jahrhundert ihre Rolle
immer mehr zur Ausbeutung des Klosters missbrauchten, kam für
Randersacker erschwerend hinzu, dass ab 1529 das Markgraftum
Ansbach lutherisch geworden war.
Außer dem Propst Melchior Frey, der
von 1507 bis 1510 Verwalter des Mönchshofs war, zeichneten sich alle
anderen Pröpste durch große Gewissenhaftigkeit aus. Dies änderte sich
nun, denn aus Personalmangel waren für dieses Amt keine Mönche mehr
verfügbar, nachdem Abt Schopper diese aus dem Mönchshof zurückgerufen
hatte und weltliche Vögte die Verwaltung übernahmen. Der Mönchshof in
Randersacker lag als lutherische Enklave mitten im katholischen Gebiet,
der Mönchshof hatte einen katholischen Herrn, den Abt, zugleich auch
einen lutherischen, den Markgrafen. So übermittelte der Abt seinem Vogt
beim Ausbruch des Schmalkaldischen Krieges 1546 die Order:
„Kommt
ein katholischer, kaiserlicher Heerhaufen…, so gehe zum Obersten und
sage ihm: ’Dieser Hof und Wein gehört dem Kloster Heilsbronn und sind
dem Markgrafen Albrecht von Kulmbach (der sich nicht deutlich zur
Reformation bekennt) unterstellt und zugehörig, der in kaiserlichen
Diensten steht.’ Tue dem Oberst eine Verehrung und bitte um Schutz.
Kommen aber landgräfische, grafhessische, protestantische Truppen, so
sage: ’Das Kloster Heilsbronn steht dem jungen Markgrafen Georg
Friedrich von Heilsbronn zu, welcher unter Vormundschaft des
(protestantischen) Landgrafen von Hessen steht.’“
1525 weigerten sich
Zinspflichtige in Sommerhausen, ihre Abgaben an das Kloster
abzuliefern; darauf wandte sich der Abt an den Schultheißen mit der
Bitte, dem Schulmeister bei der Erhebung der Rückstände an Zinswein
behilflich zu sein. Der Gutsherr, Götz von Limpurg, hatte zuvor seinen
Untertanen empfohlen, „den Mönchen und Pfaffen nichts abzugeben“. Bei
diesem Hin und Her verlor der Mönchshof immer mehr an Bedeutung und das
Kloster besaß nur noch etwa 180 Morgen.
Als der Schmalkaldische
Krieg verhängnisvoll für die Protestanten ausgegangen war, verlangte der
Bischof Abgaben vom Mönchhof, die seit 1282 durch ein Privileg des
damaligen Bischofs erlassen waren. Es begann nun ein fortwährendes
Gerangel, so ließ der Bischof Weinfuhren auf dem Weg von Randersacker
nach Heilsbronn beschlagnahmen. Fast 30 Jahre zog sich das ungute Spiel
hin, bis 1578 mit dem Tod des letzten Abts Melchior Wunder das Kloster
zu bestehen aufhörte. Zunächst fiel der Hof dem Markgrafen Georg
Friedrich von Ansbach und Kulmbach zu, nach dessen Tod und der
Landesteilung dem Markgrafen Friedrich, der nun nicht mehr in Kulmbach,
sondern in Bayreuth residierte.
Der Mönchhof war nun eine
protestantische Insel im katholischen Randersacker. Den Berichten
nach soll das Verhältnis beider Konfessionsgruppen recht gut gewesen
sein. In der Zeit des Dreißigjährigen Krieges nahm der protestantische
Vogt des Hofes während des Anmarsches der Schweden die schutzsuchenden
katholischen Mitbürger freundlich auf; allerdings erwiesen sich die
Schweden dann als Räuber und Zerstörer auch im Mönchshof. Der Vogt
Lembach, wie sein Vorgänger Grötsch ein sehr gewissenhafter Verwalter,
klagte 1645 dem Markgrafen von Bayreuth: “Unversehens sind schwedische
Truppen erschienen und üben Gewalttaten an allen ohne Unterschied des
Standes, der Religion und der Würden. Auf meinem Hof haben mich 30
Reiter überfallen und drei schöne Kühe, vier Schweine, fünfzig Malter
Korn und Weizen geraubt, Schrein- und Bettwerk zerschlagen und
ausgeschüttet, meinen Weinbergsarbeitern alles ruiniert und genommen,
dass sie mit Weib und Kindern keinen Bissen Brot mehr haben.“
Nach
dem Krieg wurde der Mönchshof wieder aufgebaut; ihm gegenüber hielt das
Würzburger Domstift trotz des Übertritts zum Luthertum noch gewisse alte
Rechte aufrecht. Obwohl protestantisch, ließ der Vogt dreimal im
Jahr - an Himmelfahrt, an Pfingsten und an Fronleichnam- im
Mönchshof einen Altar aufbauen, an dem die Dorfleute bei ihrer
Prozession Station machten.
1628 ordnete Papst Gregor XIII. eine
Kalenderreform an; fortan galten nun in Randersacker bis 1700 – erst
jetzt schlossen sich die protestantischen Länder der Reform an - zwei
Kalender mit einer Differenz von 10 Tagen. Dies führte in Randersacker
aber nicht zu Spannungen zwischen den katholischen und protestantischen
Bewohnern; man feierte Weihnachten, Ostern, Pfingsten, Fastnacht und
andere Feste zweimal, zuerst diesseits des Baches und 10 Tage später
jenseits des Baches.
Nachdem Markgraf Alexander von Ansbach und
Bayreuth 1791 seine beiden Fürstentümer an die preußischen Verwandten
verkauft hatte, fristete der Mönchshof noch einig Jahre als preußische
Enklave sein Dasein, dann kam bald die Napoleonische Neuordnung und 1812
schließlich wurde der Mönchhof versteigert. Einen großen Teil des
Besitzes erwarb der Bärenwirt Johann Georg Adam Englerth.
Was dem
Heilsbronner Kloster im Großen widerfahren ist, das widerfuhr seinem
Mönchshof im Kleinen: ein steiler Aufstieg und ein tiefer Fall – sic
transit gloria mundi.
Begriffe:
Gült:
Der Nutzungseigentümer, z. B. der Stifter seines ehemaligen Besitzes,
entrichtet eine Pachtzahlung (Gült, abgeleitet von entgelten) an den
Lehensherrn.
Bede: kommt von erbeten und meint die Grundsteuern an den Lehensherrn.
Ein
abhängiger Winzer musste jährlich ein Drittel mehr produzieren oder
bezahlen, um den obrigkeitlichen Abgabenzwang, den Traubentribut,
entrichten zu können.
Autor:
Heinz Schmutterer, Heilsbronn, 1. Vorsitzender des Heimatvereins Heilsbronn
Literatur:
Herbert
Haas: Mittelalterlicher Weinbau in der „villa Randersacker“ und dem
südlichen Maindreieck, Königshausen und Neumann, 2005.
Bruno Rottenbach: Chronik Markt Randersacker, herausg. vom Markt Randersacker,1988.